Das spanische Arbeitsministerium hat vorgeschlagen, den Mindestlohn 2027 um 5,3 % auf brutto 1.286 € pro Monat zu erhöhen, zahlbar in 14 Raten, beziehungsweise auf 18.004 € im Jahr. Der zur öffentlichen Konsultation veröffentlichte Entwurf sieht gegenüber dem derzeitigen Satz von 1.221 € eine Erhöhung um 65 € im Monat vor.
Der Vorschlag liegt über der von einem Expertengremium empfohlenen Erhöhung um 4,9 %, die in dessen zentralem Szenario 60 € im Monat mehr bedeutet hätte. Die Empfehlung des Gremiums orientierte sich an der jährlichen Inflationsrate im Oktober. Das Ministerium hat den Unterschied von vier Zehntelprozentpunkten zwischen seinem Vorschlag und dem Wert der Experten nicht erläutert.
Das Arbeitsministerium konsultierte am Mittwoch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, erzielte mit ihnen jedoch keine Einigung. Die vorgeschlagene Erhöhung liegt unter den von den Gewerkschaften geforderten 7 %. Die Arbeitgeberverbände CEOE und Cepyme argumentierten, die Entscheidung solle bis nach der Parlamentswahl am 29. November aufgeschoben werden, ohne einen konkreten Betrag vorzuschlagen.
Die Frist für Stellungnahmen zur Konsultation läuft bis zum 16. November. Danach könnte die Regierung die Erhöhung laut dem Bericht bei einer Kabinettssitzung am 17. oder 24. November beschließen. Das Arbeitsministerium erklärt, der neue Satz solle vor der Wahl feststehen und nicht einer geschäftsführenden Regierung oder deren Nachfolger überlassen werden.
Es wird nicht erwartet, dass die Gewerkschaften dem Vorschlag formell zustimmen. Dies wäre das erste Ergebnis dieser Art, seit Yolanda Díaz Arbeitsministerin wurde. Als Gründe nennen sie sowohl die Höhe der Erhöhung als auch nicht erfüllte Zusagen der Regierung, darunter Änderungen der Regeln zur Anrechnung von Lohnzulagen auf Erhöhungen des Mindestlohns. Eine geplante Verschärfung der Arbeitszeiterfassung könnte noch vor der Wahl das Kabinett erreichen.
Die Regierung ist verpflichtet, repräsentative Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände anzuhören, muss mit ihnen jedoch keine Einigung erzielen. Der Mindestlohn wird per Dekret festgelegt und bedarf keiner parlamentarischen Zustimmung.
Die Empfehlung der Experten sollte den Mindestlohn bei 60 % des durchschnittlichen Nettolohns halten und zugleich seine Kaufkraft schützen. Die Regierung hat außerdem angekündigt, dass der Mindestlohn auch im kommenden Jahr von der Einkommensteuer befreit bleibt. Die vorgeschlagene Erhöhung würde die Kaufkraft des Mindestlohns steigern, sofern sich die Inflation in den kommenden Monaten nicht beschleunigt.
Quellen: El País Economía.